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   BayObLG, 02.02.1999 - 1St RR 7/99   

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https://dejure.org/1999,13383
BayObLG, 02.02.1999 - 1St RR 7/99 (https://dejure.org/1999,13383)
BayObLG, Entscheidung vom 02.02.1999 - 1St RR 7/99 (https://dejure.org/1999,13383)
BayObLG, Entscheidung vom 02. Februar 1999 - 1St RR 7/99 (https://dejure.org/1999,13383)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 206 a, § 260 Abs. 3, § 264 Abs. 1, § 328
    Versehentliche Verurteilung wegen einer prozessual selbständigen Tat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGSt 1999, 29
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 14.03.1989 - 4 StR 558/88

    Zurückverweisung durch das Landgericht - § 328 StPO, hat das Amtsgericht zu

    Auszug aus BayObLG, 02.02.1999 - 1St RR 7/99
    Für Fälle wie hier hat der Gesetzgeber zwei Tatsacheninstanzen zur Verfügung gestellt; entscheidet die Berufungskammer aber als erstes Tatgericht, bleibt dem Angeklagten nur noch die Revision (Meyer-Goßner S. 453; vgl. für den Fall, daß das Amtsgericht den Einspruch gegen einen Strafbefehl zu Unrecht nach § 412 StPO verworfen hat, BGHSt 36, 139/142).

    Denn das Landgericht kann - ausnahmsweise - in der Sache gerade nicht selbst entscheiden (ebenso für den Fall der zu Unrecht erfolgten Einspruchsverwerfung BGHSt 36, 139 sowie für den Fall eines unrichtig angenommenen Verfahrenshindernisses OLG Koblenz NStZ 1990, 296 ; OLG Stuttgart NStZ 1995, 301 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner § 328 Rn. 4).

  • BGH, 30.08.1968 - 4 StR 335/68

    Rechtmäßigkeit der Eröffnung eines Verfahrens über eine bereits an einem anderen

    Auszug aus BayObLG, 02.02.1999 - 1St RR 7/99
    Denn die Vorschrift findet keine Anwendung, wenn ein niederes Gericht das Hauptverfahren bereits eröffnet hat; das Verbot mehrfacher Rechtshängigkeit geht vor (BGHSt 22, 232; 37, 15/20; Meyer-Goßner S. 453).

    Soweit es sich um den Vorfall vom 23.7.1998 gehandelt hat, hätte die Strafkammer das Verfahren daher wegen des insoweit bestehenden Verfahrenshindernisses einstellen müssen (§ 206 a StPO ; Meyer-Goßner S. 453; vgl. auch BGHSt 22, 232/235; zur Zulässigkeit der Teileinstellung BGHSt 8, 269).

  • BGH, 18.03.1980 - 1 StR 213/79

    nachgeholter Eröffnungsbeschluß - § 207 Abs. 1 StPO, versehentlich unterlassener

    Auszug aus BayObLG, 02.02.1999 - 1St RR 7/99
    Für eine Aufhebung und Zurückverweisung war insoweit kein Raum (BayObLGSt 1985, 141, dort auch zu BGHSt 29, 224 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner § 203 Rn. 3 a. E. m. w. N.).
  • BGH, 24.04.1990 - 4 StR 159/90

    Keine Verbindung eines AG-Verfahrens mit LG-Berufungsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 02.02.1999 - 1St RR 7/99
    Denn die Vorschrift findet keine Anwendung, wenn ein niederes Gericht das Hauptverfahren bereits eröffnet hat; das Verbot mehrfacher Rechtshängigkeit geht vor (BGHSt 22, 232; 37, 15/20; Meyer-Goßner S. 453).
  • OLG Stuttgart, 11.08.1998 - 1 Ws 123/98

    Vorliegen eines Verfahrenshindernisses ; Aburteilung in einem beschleunigten

    Auszug aus BayObLG, 02.02.1999 - 1St RR 7/99
    Denn insoweit fehlt es an einer erstinstanzlichen Entscheidung, durch die der Angeklagte beschwert sein und die er mit der Berufung angreifen könnte; dem Berufungsgericht mangelt es daher (jedoch nicht wegen des fehlenden Eröffnungsbeschlusses, OLG Stuttgart VRS 95, 415 ) an jeglicher Kompetenz, die nicht behandelte Tat zu untersuchen und darüber eine Entscheidung zu treffen (BGH NStZ 1993, 551 ; KK/Ruß § 327 Rn. 1; Kleinknecht/ Meyer-Goßner § 327 Rn. 4; Meyer-Goßner JR 1985, 452/454).
  • BGH, 11.11.1955 - 1 StR 409/55
    Auszug aus BayObLG, 02.02.1999 - 1St RR 7/99
    Soweit es sich um den Vorfall vom 23.7.1998 gehandelt hat, hätte die Strafkammer das Verfahren daher wegen des insoweit bestehenden Verfahrenshindernisses einstellen müssen (§ 206 a StPO ; Meyer-Goßner S. 453; vgl. auch BGHSt 22, 232/235; zur Zulässigkeit der Teileinstellung BGHSt 8, 269).
  • OLG Stuttgart, 09.11.1994 - 4 Ss 289/94
    Auszug aus BayObLG, 02.02.1999 - 1St RR 7/99
    Denn das Landgericht kann - ausnahmsweise - in der Sache gerade nicht selbst entscheiden (ebenso für den Fall der zu Unrecht erfolgten Einspruchsverwerfung BGHSt 36, 139 sowie für den Fall eines unrichtig angenommenen Verfahrenshindernisses OLG Koblenz NStZ 1990, 296 ; OLG Stuttgart NStZ 1995, 301 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner § 328 Rn. 4).
  • OLG Koblenz, 16.02.1990 - 1 Ss 44/90
    Auszug aus BayObLG, 02.02.1999 - 1St RR 7/99
    Denn das Landgericht kann - ausnahmsweise - in der Sache gerade nicht selbst entscheiden (ebenso für den Fall der zu Unrecht erfolgten Einspruchsverwerfung BGHSt 36, 139 sowie für den Fall eines unrichtig angenommenen Verfahrenshindernisses OLG Koblenz NStZ 1990, 296 ; OLG Stuttgart NStZ 1995, 301 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner § 328 Rn. 4).
  • BayObLG, 20.12.1985 - RReg. 2 St 328/85

    Zurückverweisung; Fehlen; Eröffnungsbeschluß

    Auszug aus BayObLG, 02.02.1999 - 1St RR 7/99
    Für eine Aufhebung und Zurückverweisung war insoweit kein Raum (BayObLGSt 1985, 141, dort auch zu BGHSt 29, 224 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner § 203 Rn. 3 a. E. m. w. N.).
  • BayObLG, 05.05.1995 - 1St RR 38/95
    Auszug aus BayObLG, 02.02.1999 - 1St RR 7/99
    Beide Fahrten können auch nicht als Teilakte einer fortgesetzten Handlung Bestandteile einer einzigen Tat im prozessualen Sinn gewesen sein, weil diese Rechtsfigur auch für Vergehen nach § 21 StVG aufgegeben ist (BayObLGSt 1995, 81).
  • BGH, 01.04.1954 - StE 4/54
  • BayObLG, 02.10.1986 - RReg. 1 St 170/86

    Verurteilung in der Berufung nach alleinigem Rechtsmittel des Angeklagten

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